Kleingartenverein
"Frohe Zukunft" e.V. Stauchitz
Mitglied im Verband der Gartenfreunde Riesa e.V.
Sonnabend, 21. Dezember 2024 - 14:44 Uhr
 

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Dokumente
 


Liebe Gartenfreunde,
hier findet Ihr wichtige Dokumente und Richtlinien,
welche für uns bei unserer Arbeit im Kleingarten
als eingetragener Verein
wichtig sind.

Rechtsverhältnisse bei Kleingärten

Wer einen Kleingarten pachtet, begründet damit mehrere Rechtsverhältnisse,
mit denen er Rechte und Pflichten eingeht.
Ein Kleingärtner hat im Wesentlichen folgende Rechtspositionen inne
und daher auch folgende Entgelte zu zahlen:

* Mitglied im Kleingartenverein > Mitgliedsbeitrag                     
* Pächter > Pachtzins                                                                     
* Versicherungsnehmer (Laube) > Versicherungsbeitrag          
* Versorgungsbezieher (Strom, Wassergeld etc.) > Gebühren

An erster Stelle steht zunächst die Mitgliedschaft im Kleingartenverein,
denn die Gartenparzellen der Anlage verpachtet der Verein nur an Mitglieder.
Nach Eintritt in den Verein wird der Bewerber in eine Bewerberliste eingetragen,
nach der dann eventuell freiwerdende Gärten vergeben werden.
Bei der Bewerberauswahl können auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Der Kleingartenverein ist ein sog. eingetragener Verein
und als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannt (§ 2 BKleingG).
Für ihn gelten die Vereinsregeln der §§ 21ff. BGB entsprechend,
gesetzlicher Vertreter ist der Vorstand.
Gemäß seiner Satzung hat der Verein die Förderung des Kleingartenwesens
und die fachliche Betreuung der Mitglieder zum Ziel.
Die Einnahmen muss der Verein wiederum für die Kleingärten oder Kleingartenanlage verwenden.

Mit einem Schrebergarten wird also nur derjenige vollends glücklich,
der auch das Vereinsleben zu schätzen weiß.
Denn neben der Gartenarbeit sollte auch das vereinsmäßige Engagement nicht zu kurz kommen.
Nur wer an Mitgliederversammlungen regelmäßig teilnimmt,
kann über wichtige Fragen der Kleingartenanlage mitbestimmen.

Quelle: http://www.anwalt.de



Hier die wichtigsten Dokumente zum Download

 





 


Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983

(BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19.September 2006
(BGBl. I S. 2146) geändert worden ist

 

 





 


Rahmenkleingartenordnung  NEU

des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.
(Beschluss des Gesamtvorstandes des LSK vom 15. November 2019)

 

 





 


Unterpachtvertrag

des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.

 

 





 


Satzung

der Gartensparte „Frohe Zukunft“ e. V., 01594 Stauchitz, Urnenfeldstraße
vom 03.05.2013, letzte amtliche Änderung am 23.08.2017


 

 





 


Beitrags- und Gebührenordnung (BGO)

Anlage 1 der Satzung der Gartensparte „Frohe Zukunft“ e. V., 01594 Stauchitz, Urnenfeldstraße vom 01.01.2013, überarbeitet am 18.02.2021

 

 





 


Elektroordnung

Anlage 2 der Satzung der Gartensparte „Frohe Zukunft“ e. V.
01594 Stauchitz, Urnenfeldstraße vom 03.05.2013


 

 





 


Wasserordnung

Anlage 3 der Satzung der Gartensparte „Frohe Zukunft“ e. V.
01594 Stauchitz, Urnenfeldstraße vom 03.05.2013


 

 

 

 

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