Liebe Gartenfreunde,
hier
findet Ihr wichtige Dokumente und Richtlinien,
welche für uns bei unserer Arbeit im Kleingarten
als eingetragener
Verein
wichtig sind.
Rechtsverhältnisse bei Kleingärten
Wer einen Kleingarten pachtet, begründet damit mehrere
Rechtsverhältnisse,
mit denen er Rechte und Pflichten eingeht.
Ein Kleingärtner hat im Wesentlichen folgende Rechtspositionen
inne
und daher auch folgende Entgelte zu zahlen:
*
Mitglied im Kleingartenverein >
Mitgliedsbeitrag
* Pächter >
Pachtzins
* Versicherungsnehmer (Laube) >
Versicherungsbeitrag
* Versorgungsbezieher (Strom, Wassergeld etc.) > Gebühren |
An erster Stelle steht zunächst die Mitgliedschaft im
Kleingartenverein,
denn die Gartenparzellen der Anlage verpachtet der Verein nur an
Mitglieder.
Nach Eintritt in den Verein wird der Bewerber in eine
Bewerberliste eingetragen,
nach der dann eventuell freiwerdende Gärten vergeben werden.
Bei der Bewerberauswahl können auch soziale Gesichtspunkte
berücksichtigt werden.
Der Kleingartenverein ist ein sog. eingetragener Verein
und als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannt (§ 2 BKleingG).
Für ihn gelten die Vereinsregeln der §§ 21ff. BGB entsprechend,
gesetzlicher Vertreter ist der Vorstand.
Gemäß seiner Satzung hat der Verein die Förderung des
Kleingartenwesens
und die fachliche Betreuung der Mitglieder zum Ziel.
Die Einnahmen muss der Verein wiederum für die Kleingärten oder
Kleingartenanlage verwenden.
Mit einem Schrebergarten wird also nur derjenige vollends
glücklich,
der auch das Vereinsleben zu schätzen weiß.
Denn neben der Gartenarbeit sollte auch das vereinsmäßige
Engagement nicht zu kurz kommen.
Nur wer an Mitgliederversammlungen regelmäßig teilnimmt,
kann über wichtige Fragen der Kleingartenanlage mitbestimmen.
Quelle: http://www.anwalt.de
Hier die wichtigsten
Dokumente zum Download
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Rahmenkleingartenordnung
NEU
des Landesverbandes
Sachsen der Kleingärtner e.V.
(Beschluss des Gesamtvorstandes des LSK vom 15. November
2019)
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Satzung
der Gartensparte „Frohe
Zukunft“ e. V., 01594 Stauchitz, Urnenfeldstraße
vom
03.05.2013, letzte amtliche Änderung am 23.08.2017
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Elektroordnung
Anlage 2 der Satzung der
Gartensparte „Frohe Zukunft“ e. V.
01594 Stauchitz, Urnenfeldstraße vom 03.05.2013
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Wasserordnung
Anlage 3 der Satzung der
Gartensparte „Frohe Zukunft“ e. V.
01594 Stauchitz, Urnenfeldstraße vom 03.05.2013
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